Number: 5676992
Country: Germany
Source: TED
SE Rostock - Berlin, Abschnitt Bf Waren (Müritz)
SE Rostock - Berlin, Abschnitt Bf Waren (Müritz).
Waren
— Rückbau und Neubau Bahnsteig (350 m),
— Instandhaltungsmaßnahmen an der Personenunterführung (Wände, Bodenbelag; Entwässerung; Beleuchtung),
— konventionelle Erneuerung von drei Bahnhofsgleisen (je ca. 1000 m) einschl. Schutzschichten,
— Aus- und Wiedereinbau von 11 Weichen nach Einbau der Schutzschichten mit teilweiser Erneuerung von Weichengroßteilen,
— Neubau von 7 Weichen einschl. Schutzschichten,
— Neubau Oberleitungsanlage z.T. mit Querfeldern, Errichtung OSE, Weichenheizungsanlage,
— Neubau einer Gleisfeldbeleuchtung,
— Neubau elektrotechnische Anlage einschl. Neubau Trafo-Station,
— Errichtung von Tiefenentwässerungen, Sickergräben und Bahngräben einschl. Hebeanlage,
— Verlegung von Beton- und Kunststoff-Kabelkanälen; Einbau Schächte und Gleisquerungen,
— Verlegung von Kabeln verschiedener Durchmesser und Materialien,
— telekommunikative Erschließung ESTW-A-Modulgebäude und Bahnsteig,
— Einrichtung mehrerer sicherungstechnischer Bauzustände (Stellwerk GSIII Sp68).
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.