Number: 5750003
Country: Germany
Source: TED
Rahmenvertrag Kleiner Bauunterhalt - Beschichtungs- und Tapezierarbeiten
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erbringung von Abrufleistungen in den Gewerken Beschichtungs- und Tapezierarbeiten für diverse Liegenschaften der Auftraggeber. Die Grundlage der Leistungen bilden die entsprechenden Standardleistungsbücher (SLTB-BauZ) bzw. AG-eigene Leistungsverzeichnisse (siehe Vergabeunterlagen). Darüber hinaus gehende Leistungen werden über Stundenverrechnungssätze und Sondermaterial abgebildet. Der Einzelauftragswert des Abrufes aus dem Rahmenvertrag ist auf max. 10 000 EUR begrenzt. Im Übrigen ist auf die Vergabeunterlagen zu verweisen.
Auflistung der einzelnen Liegenschaften gemäß Vergabeunterlagen.
Siehe Pkt.: II.1.4 und den Vergabeunterlagen.
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt. II.1.6): Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot je Los, wobei der Zuschlag grundsätzlich auf ein Los je Bieter bzw. Bietergemeinschaft limitiert wird. Hat ein/e Bieter bzw. Bietergemeinschaft für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot eingereicht, erhält diese/r Bieter bzw. Bietergemeinschaft für das Los bzw. Lose den Zuschlag, welche/s der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft gemäß Angebotsblatt priorisiert hat. Für den Fall, dass in einem oder mehreren Losen kein bezuschlagungsfähiges Angebot eingegangen ist, behält sich der Auftraggeber vor, die vorgenannte Zuschlagslimitierung auf maximal drei Lose je Bieter bzw. Bietergemeinschaft zu erweitern.
Zu Pkt II.2.5): Das Zuschlagskriterium "Preis" untergliedert sich in den folgenden zwei Unterkriterien: Auf-/Abschlag auf das vorverpreiste LV (85 %), Auf-/Abschlag auf die vorgegebenen Stundenverrechnungssätze (15 %). Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1,7 u 8 BerlAVG entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Sollte demnach wiederum keine Entscheidung möglich sein, wird die Bezuschlagung in einem Losverfahren ermittelt.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 17.7.2017 unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist. Die Vergabeunterlagen werden auf der elektronischen Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de zum Download zur Verfügung gestellt. Eine Bewerbung ist über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich,jedoch bis spätestens 30 Kalendertage, nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.