Number: 6014389
Country: Germany
Source: TED
Brantstraße, Fassadenarbeiten KITA
Neubau einer Wohnanlage (geförderter Wohnungsbau) mit 99 Wohneinheiten mit integrierten Kindertagesstätten und Tiefgaragen mit 69 Stellplätzen.
Beschreibung: Sämtliche Gewerke für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage und 2 integrierten Kitas(41 nach EOF; 36 nach KomProB und 22 nach MMM).
2 integrierte Kindertagesstätten für insgesamt 198 Plätze;
Kita 1 bestehend aus 2 Kindergrippengruppen (24 Plätze), 2 Kindergarten- und 2 Hortgruppen (je 50 Plätze);
Kita 2 bestehend aus 2 Kindergartengruppen (24 Plätze), 2 Kindergartengruppen (50 Plätze).
Projektdaten
Ca. 7 005 m2 Wohnflächen inkl. Gemeinschaftsräume (gesamt);
Ca. 1 943 m2 Nutzfläche Kindertagesstätten;
Ca. 49 735 m2 Umbauter Raum nach II. BV (gesamt);
Ca. 5 110 m2 Freianlagen Wohnen und Kitas;
Ca. 2 705 m2 extensive Dachbegrünung;
Ca. 1 900 m2 Umgriff inkl. Zuwegung und Quartiersplatz.
Brantstraße; München
Fassadenbekleidung für Neubau mit 2 Kindertagesstätten
Ca. 1 000 qm Fassadenbekleidung, Faserzement-Fassadentafeln inkl. UK;
Ca. 840 qm Wämedämmung, 140 bis 200 mm;
Ca. 80 qm Sockeldämmung, 140 bis 200 mm.
Brantstr., Fassadenarbeiten Kita
Die Aufforderung durch den Auftraggeber zur Leistungserbringung wird zwischen dem 19.10.2017 und dem 2.11.2017.
Die Leistungen sind spätestens innerhalb von 7 Wochen fertigzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FYF0X
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).