Number: 6319833
Country: Germany
Source: TED
Steuerberaterleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) steuerpflichtig. Des Weiteren unterliegen bestimmte Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe, § 13 b UStG Sachverhalte) der Umsatzbesteuerung. Die steuerliche Behandlung der LHP als Konzern führt zu einer permanenten Überprüfung durch das Finanzamt. Zuletzt fand eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006-2010 statt, die im Dezember 2015 abgeschlossen wurde. Die nächste steuerliche Außenprüfung wurde bereits mit Datum vom 5.9.2016 angeordnet und betrifft die Jahre 2011-2014. Außerdem ist die Erstellung von jährlichen Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art vorzunehmen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl steuerlicher Sachverhalte, die aus Verwaltungstätigkeiten resultieren, zu beurteilen. Daher bedarf es einer externen fachkundigen Begleitung für herausgehobene, komplexe Fragestellungen.
Landeshauptstadt Potsdam
Der Auftragnehmer übernimmt in Verbindung mit einer Abrufvereinbarung die steuerliche Beratung der Landeshauptstadt Potsdam mit der Vielzahl ihrer Tätigkeitsbereiche. Bei der ausgeschriebenen Vereinbarung handelt es sich um einen Rahmenvertrag über einen Zeitraum von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Über die Abrufvereinbarung hinaus, sind die im Folgenden beschriebenen Beratungsleistungen einzeln durch den Auftraggeber zu beauftragen und separat abzurechnen.
Eine detailliertere Aufgabenstellung nach Art und Umfang kann nicht eindeutig und abschließend festgelegt werden. Allerdings wird der Arbeitsaufwand auf ca. 432 Stunden pro Jahr für den Leistungszeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2021 geschätzt. Hierbei ist es nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen und bei sonstigen Erörterungen von Steuerthemen erforderlich. Die Vor-Ort-Termine werden auf 10 bis 20 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt.
Der Auftragnehmer arbeitet bei der Erbringung seiner Beratungsleistungen direkt mit dem Bereich Steuern zusammen. Eine enge, kommunikative und konstruktive Zusammenarbeit ist dabei wesentliche Voraussetzung. Dazu zählt die Kooperation mit festen, die LHP betreuenden Ansprechpartnern, kurzfristige Erreichbarkeit innerhalb eines Arbeitstages bzw. Rückmeldung durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer übernimmt für den Bereich Steuern die eigenständige Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für die Betriebe gewerblicher Art der LHP. Hierbei wird die Anwendung des deutschen Steuerrechts in seiner Vielzahl von Einzelsteuergesetzen, wie zum Beispiel dem Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht, vorausgesetzt. Der Auftragnehmer arbeitet dabei mit unterschiedlichen Verwaltungseinheiten innerhalb des Konzerns der LHP unter steter Einbeziehung des Bereiches Steuern zusammen.
Des Weiteren gehören zu den Aufgaben des Auftragnehmers das Führen von Rechtsbehelfsverfahren in Steuerangelegenheiten sowie die Vertretungsbefugnis in steuerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Der Auftragnehmer übernimmt Prüfungstätigkeiten und betreut den Bereich Steuern bei Betriebsprüfungen (Bp) durch das Finanzamt. Dazu gehört auch die Teilnahme an internen Beratungsgesprächen und Gesprächsterminen im Rahmen der Bp.
Des Weiteren sind Gutachten sowie Stellungnahmen zu Verträgen und Projekten unter Berücksichtigung unterschiedlicher deutscher Einzelsteuergesetze (u.a. Erbschaftsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz) zu erstellen. Dabei werden eine komplexe Beratung und die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen voraus gesetzt. In Einzelfällen wird eine kurzfristige Bearbeitung innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen erwartet.
Sofern der Vertrag nicht schriftlich bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird, verlängert sich dieser um weitere 12 Monate. Diese Verlängerungsoption kann maximal zwei Mal erfolgen, so dass der Vertrag nach vier Jahren Laufzeit spätestens am 31.12.2021 endet.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDYBA