Number: 6387774
Country: Germany
Source: TED
Reisebürodienstleistungen für ARD und ZDF
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Reisebüropartner über die Abwicklung der Online-/Offline-Reisebuchungen über zentrale Studios des Reisebüropartners mit fest definierten Service- bzw. Ansprechpartnern sowie über jeweils ein Implant mit 2 der teilnehmenden Rundfunkanstalten. Erwartet wird eine qualitativ hochwertige und professionelle Betreuung der Travel-Management Abteilungen/-Verantwortlichen, der Reisestellen, der Buchungen und der Reisenden in der Planung, Buchung, Reisedurchführung und späteren Abrechnung. Der Reisebüropartner unterstützt das jeweilige Travel Management bei der Steuerung und Kontrolle des Reiseaufkommens, der Einhaltung der entsprechenden Vorgaben/Reiserichtlinien und bei der Generierung von Einsparpotentialen bei gleichzeitig hoher Qualität und Transparenz auf Basis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
ZDF 110 VV 2017-015
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Firsten für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 hingewiesen.