Number: 6415809
Country: Germany
Source: TED
FE 02.0418/2017/FRB - HBS-konforme Simulation des Verkehrsablaufs auf einbahnigen Landstraßen
FE 02.0418/2017/FRB - HBS-konforme Simulation des Verkehrsablaufs auf einbahnigen Landstraßen.
Bergisch Gladbach.
FE 02.418/2017/FRB.
HBS-konforme Simulation des Verkehrsablaufs auf einbahnigen Landstraßen.
Mit der Einführung der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen werden im Bereich der Bundesfernstraßen aus Gründen der Verkehrssicherheit vermehrt Überholfahrstreifen entweder durchgängig oder abschnittsweise geplant werden. Im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Ausgabe 2015 wurden ebenfalls entsprechende Verfahren für diese beiden Querschnittstypen ergänzt. In der Praxis existieren jedoch noch sehr wenige abschnittsweise dreistreifige Straßen. Für Planer von Überholabschnitten ergeben sich sehr viele Freiheitsgrade hinsichtlich Lage und Länge, so dass sich der Einsatz von Simulationswerkzeugen anbietet, um neben den Baukosten auch den Verkehrsablauf bei den gegebenen Trassierungsparametern zu optimieren. Das HBS liefert erste Hinweise zum Umgang mit alternativen Verfahren und hier insbesondere der mikroskopischen Verkehrsflusssimulation, um daraus eine Bewertung gemäß dem HBS abzuleiten. In erster Linie konzentrierten sich die bisherigen Ansätze auf Simulationsuntersuchungen auf Autobahnen, so dass vergleichbare Hinweise zur Simulation des Verkehrsablaufs an einbahnigen Landstraßen, insbesondere mit abschnittsweisem Wechsel von Überholfahrstreifen, bisher nicht vorliegen. Ziel dieses Projektes ist es, am Markt verfügbare Simulationswerkzeuge, welche explizit für die Simulation des Verkehrsablaufs an einbahnigen Landstraßen ausgelegt sein müssen, hinsichtlich ihrer Eignung zur Simulation des Verkehrsablaufs an einbahnigen Landstraßen mit und ohne Überholfahrstreifen einschließlich Überholen in den Gegenverkehr zu überprüfen. Darauf aufbauend sollen Standardparameterkombinationen ermittelt werden, die eine hohe Übereinstimmung der Ergebnisse mit der Bemessung nach HBS gewährleisten. Die Ergebnisse sollen in Abstimmung mit den relevanten Gremien der FGSV in Form eines Leitfadens zusammengestellt werden. Einschlägige Erfahrungen im Einsatz von mindestens 2 am Markt verfügbaren Simulationsprogrammen mit Landstraßenbezug wird vorausgesetzt.
Form der Angebote.
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot.
FE 02.0418/2017/FRB.
„HBS-konforme Simulation des Verkehrsablaufs auf einbahnigen Landstraßen„.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
25. Oktober 2017; 15.00 Uhr
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -.
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen.
Brüderstraße 53.
51427 Bergisch Gladbach
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden. Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden:
Kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden. Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Verfügung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.