Number: 6415840
Country: Germany
Source: TED
Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen
Offenes Verfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages.
Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen.
Los 1: Aufbau und Betrieb der Beratungsstelle.
Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen Los 1: Aufbau und Betrieb der Beratungsstelle
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) beabsichtigt, eine Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen einzurichten und benötigt einen Dienstleister, der die Beratungsstelle betreibt und ein entsprechendes Beratungsangebot aufbaut. Mit dem zu schaffenden Angebot sollen Beschäftigte vorrangig aus anderen EU-Staaten zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung in Sachsen beraten und unterstützt werden. Ziel ist es, EU-Ausländer vor Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu schützen und einheimische Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor unfairem Wettbewerb (Lohndumping) zu bewahren. Die im Rahmen einer Festpreisvereinbarung zu erbringenden Leistungen umfassen folgende Bestandteile:
1) Einrichtung der Beratungsstelle: Für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Vertragsunterlagen/Leistungsbeschreibung ist eine feste Beratungsstelle einzurichten. Zur besseren räumlichen Abdeckung des Freistaates Sachsen ist zudem eine Außenstelle der Beratungsstelle einzurichten. Insgesamt sind für die Beratungsstelle somit zwei Standorte vorzusehen;
2) Betrieb der Beratungsstelle: Für Ratsuchende sind Sprechzeiten einzurichten. Zudem ist die Erreichbarkeit zu gewährleisten;
3) mobile Beratung: Die Berater haben sich aktiv um Kontakt zu potenziellen Ratsuchenden in ganz Sachsen zu bemühen. Hierfür ist neben der Beratung in der Beratungsstelle und deren Außenstelle eine sachsenweite mobile aufsuchende Beratung einzurichten;
4) Beratungstätigkeit: Mit niedrigschwelligen, individuellen und unentgeltlichen Beratungen zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen sollen Ratsuchende bei der Wahrnehmung ihrer Freizügigkeitsrechte unterstützt werden;
5) Öffentlichkeitsarbeit: Zur Bekanntmachung des Beratungsangebotes sind medienwirksame Texte zu erstellen, an der Erstellung und Betreuung einer Internetpräsenz inhaltlich mitzuwirken sowie an der Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien mitzuwirken. Außerdem sind relevante Multiplikatoren und (potenzielle) Partner gezielt über das Beratungsangebot zu informieren;
6) sonstige Leistungen: Es erfolgt eine regelmäßige Abstimmung mit und Berichterstattung an den Auftraggeber sowie eine enge Zusammenarbeit mit relevanten Partnern.
Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, den Vertrag um zwei Jahre bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Diese Option ist vom Auftraggeber bis zum 30. Juni 2019 schriftlich auszuüben. Der Betrieb der Beratungsstelle endet am 31. Dezember 2019, beziehungsweise im Fall der Inanspruchnahme der Option, am 31. Dezember 2021.