Number: 6533904
Country: Germany
Source: TED
Altstandort Marscheidstraße 1 in Wickede (Ruhr) – Gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung
Bei dem Altstandort Marscheidstraße 1 in Wickede (Ruhr) handelt es sich um die ca. 21 300 m2 große südliche Teilfläche eines insgesamt ca. 43 000 m2 großen ehemaligen Standortes der metallverarbeitenden Industrie südwestlich des Ortskerns von Wickede (Ruhr). Das bis auf die Bodenplatten zurückgebaute brach liegende Gelände ist größtenteils versiegelt und wird in Nordost-Südwest-Richtung vom verrohrt verlaufenden Lanferbach durchflossen. Die nähere Umgebung ist durch Industrie- und Gewerbebetriebe sowie durch Wohnbebauung geprägt. Unmittelbar südlich der Fläche verläuft die Bahnlinie Hagen-Kassel, ca. 400 m südlich fließt die Ruhr.
Marscheidstraße 1
58739
Wickede (Ruhr)
Der Auftraggeber fasst die zu vergebenden Leistungen in die einzeln zu beauftragenden Phasen 1 und 2 zusammen.
Phase 1 (wird fest beauftragt): Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans.
Die Durchführung der Sanierungsuntersuchung umfasst folgende wesentliche Arbeitsschritte:
— Grundlagenermittlung,
— Aufstellung eines begründeten schriftlichen Untersuchungskonzeptes einschl. Terminplan und Kostenschätzung,
— Aufstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes (gemäß DGUV Regel 101-004),
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von erforderlichen Fremdleistungen (Feldarbeiten, Analytik etc.) gemäß Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes (VHB) in Abstimmung mit dem AG,
— Terminierung, Koordination und fachliche Begleitung der Standortuntersuchungen,
— Auswertung und Dokumentation der durchgeführten Standortuntersuchungen,
— Definition von Sanierungszielen und Festlegung von Sanierungszonen unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Nutzung,
— Prüfung und Vorauswahl grundsätzlich geeigneter Sanierungsvarianten und Erarbeitung standortspezifischer Sanierungsszenarien einschl. Kostenschätzungen,
— Erstellung des Abschlussberichtes zur SU mit präferiertem Sanierungsvorschlag gemäß § 13 BBodSchG und § 6 BBodSchV i.V. m. Anhang 3 Nr. 1 BBodSchV.
Aufbauend auf der Sanierungsuntersuchung ist ein genehmigungsfähiger Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG zu erarbeiten. Der Sanierungsplan umfasst:
— Darstellung der Ausgangslage,
— Textliche und zeichnerische Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen und Nachweis ihrer Eignung,
— Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen,
— Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Überwachung,
— Darstellung des Zeitplans und der Kosten,
— Aufstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes nach DGUV Regel 101-004 und eines vorläufigen SiGe-Plans für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen,
— Fertigung des SP für die Verbindlichkeitserklärung der zuständigen Behörden einschließlich aller erforderlichen Angaben und Unterlagen für die mit eingeschlossenen behördlichen Entscheidungen.
Phase 2 (Option): Gutachterliche Leistungen im Rahmen der Sanierung.
Optional sollen auch die Gutachterleistungen im Rahmen der Sanierung (Phase 2) angeboten und ggfs. beauftragt werden. Die gutachterlichen Leistungen in Phase 2 umfassen u.a. folgende Teilaufgaben: Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben, Projektsteuerung und Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und fach gutachterliche Begleitung, SiGe-Koordination, Dokumentation. Die Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Phase 2 kann erst nach Abschluss eines entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Standortsanierung erfolgen.
Der Auftraggeber wird die zu vergebenden Leistungen in die einzeln zu beauftragenden Phasen (Leistungsumfang siehe Ziffer II.2.4) zusammenfassen:
— Phase 1 (wird fest beauftragt),
— Phase 2 (Option).
Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, auch die Leistungen der Phase 2 zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für den Teilnahmewettbewerb stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes unter https://www.vergabe.nrw.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung.
Altstandort Marscheidstraße 1 in Wickede (Ruhr) Gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung Phase I
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.