Number: 6533950
Country: Germany
Source: TED
Ehem. chemische Reinigung Neue Torstraße / Alter Wallkanal, Lemgo - Gutachterliche Leistungen zur Vorbereitung, Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Rückbau und zur Sanierung des Standortes
Gegenstand der Ausschreibung sind gutachterliche Leistungen zur Vorbereitung, Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Rückbau und zur Sanierung des Standorts der ehemaligen chemischen Reinigung Neue Torstraße / Alter Wallkanal in Lemgo. Erbracht werden sollen die folgenden Leistungen:
— Ergänzende Sanierungsuntersuchung mit Risikobewertung,
— Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts für die Gebäudeteile Reinigung und Wäscherei,
— Sanierungsplanung,
— Gutachterleistungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in zwei Phasen. Phase 2 wird optional mit ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat bei Beaufragung der zu Phase 1 zugehörigen Leistungen keinen Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen aus Phase 2.
Ehem. chemische Reinigung „Neue Torstraße / Alter Wallkanal"
Neue Torstraße 37
32657
Lemgo
Gegenstand der Ausschreibung sind gutachterliche Leistungen zur Vorbereitung, Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Rückbau und zur Sanierung des Standorts der ehemaligen chemischen Reinigung Neue Torstraße / Alter Wallkanal in Lemgo. Die Beauftragung erfolgt phasenweise (siehe Ziffer II.2.11).
Die gutachterlichen Leistungen in Phase 1 umfassen im Wesentlichen folgende Teilaufgaben:
— Ergänzende Sanierungsuntersuchung.
Definition von Sanierungszielen und -Zonen auf der Basis der bestehenden Vorschläge, Ausarbeitung der abschließenden Sanierungsvariante mit Risikobewertung, Zusammenstellung und Aufbereitung vorliegender Ergebnisse, Aufstellung eines Konzepts für notwendige Infrastruktur (z. B. Messstellen) zur Umsetzung der Sanierung, Arbeits- und Sicherheitsplan, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Koordination und fachliche Begleitung der Maßnahmen inkl. Rechnungsprüfung, Auswertung und Dokumentation der Arbeiten.
Zum Hintergrund: Von den vorliegenden Sanierungsuntersuchungen zum Standort und zum Kanalverlauf sowie auf der Basis der weiteren Untersuchungsergebnisse ist für den Kernschaden auf dem Standort ein Bodenaustausch mittels Großlochbohrungen vorgesehen. Weitere nachfolgende spezifische Untersuchungen im Trassenbereich des Kanals zeigen auf, dass Bodenaustauschmaßnahmen nur in einigen Hot-Spot-Bereichen an der Kanaltrasse erfolgenden sollten, da das Risiko von Gebäudeschäden erheblich ist. Weiterhin ist eine Grundwassersanierung mittels pump + treat für den Gesamtstandort vorgesehen, die durch geeignete in-situ-Maßnahmen ergänzt werden kann. Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
— Rückbau- und Entsorgungskonzept der Gebäudeteile Reinigung und Wäscherei.
Grundlagenermittlung, Erstellung eines Untersuchungskonzeptes, Arbeits- und Sicherheitsplan, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von erforderlichen Fremdleistungen, detaillierte Aufnahme der Gebäude und Beprobung der Bausubstanz (Materialbeprobungen mittels Kernbohrungen ausgenommen) Begleitung der Fremdleistungen, Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes mit Vorbereitung Abbruchausführung gemäß VDI-Richtlinie 6210.
— Sanierungsplanung.
Darstellung der Ausgangslage, der durchzuführenden Maßnahmen und Nachweis ihrer Eignung, der Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen, der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Überwachung des Zeitplans und der Kosten, Aufstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes, Fertigung des SP für die Verbindlichkeitserklärung der zuständigen Behörden.
Unterstützung des Auftraggebers bei der Information von Betroffenen und Anwohnern sowie bei der Durchführung von Öffentlichkeitsveranstaltungen in Phase 1.
Optional sollen auch die Gutachterleistungen im Rahmen der Rückbaumaßnahmen der Gebäudeteile Wäscherei und Reinigung und Sanierungsmaßnahmen (Phase 2) angeboten und ggfs. beauftragt werden. Die gutachterlichen Leistungen in Phase 2 umfassen u. a. folgende Teilaufgaben:
— Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben, Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung, fach gutachterliche Begleitung, Dokumentation, Koordination nach DGUV Regel 101-004 sowie SiGe-Koordination nach RAB 30.
Unterstützung des Auftraggebers bei der Information von Betroffenen und Anwohnern sowie bei der Durchführung von Öffentlichkeitsveranstaltungen in Phase 2.
Der Auftraggeber wird die zu vergebenden Leistungen in die einzeln zu beauftragenden Phasen (Leistungsumfang siehe Ziffer II.2.4) fassen:
Phase 1 (wird fest beauftragt),
Phase 2 (Option),
Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, auch die Leistungen der Phase 2 zu erbringen,
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für den Teilnahmewettbewerb stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes unter https://www.vergabe.nrw.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Vergabestelle ist nicht möglich.
Ehem. chemische Reinigung Neue Torstraße/Alter Wallkanal, Lemgo – Gutachterliche Leistungen zur ergänzenden SU und SP – Phase 1
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.