Number: 6534030
Country: Germany
Source: TED
Neubau Klinikum Frankfurt Höchst – Neubau Funktionsbau (Los 1)/ Umbau K-Bau (Los 2)
Das Klinikum Frankfurt Höchst beabsichtigt, zusätzlich zum in Realisierung befindlichen Klinikneubau am Standort Höchst einen weiteren Bauabschnitt zu realisieren.
Dieser sieht neben einem Neubau (Funktionsbau) auch den Umbau des bestehenden K-Baus vor. Der Funktionsbau soll neben der Verwaltung, einem Konferenzzentrum und der Personalspeisenversorgung, das Sozialpädiatrische Zentrum und die Zentrale Sterilgutversorgung beherbergen. Der im Jahr 2005 erstellte K-Bau ist an den bestehenden Klinikaltbau angedockt und soll umgenutzt werden. Er soll zukünftig u.a. Flächen für Apotheke, Arztdienst- und Pflegebereich, orthopädische Werkstatt, OP-Bereich, Laboranlagen, Augenklinik und Ambulanz bieten.
Für beide Lose sollen die Planungsleistungen bestehend aus den Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34, den Tragwerksplanungsleistungen gemäß HOAI §51 und den Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI § 55, wie in dieser Bekanntmachung beschrieben, vergeben werden.
Neubau Funktionsbau – Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34, Tragwerksplanungsleistungen gemäß HOAI §51 und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI § 55
Der Funktionsneubau wird an den Eingangspavillon des Klinikneubaus über die Geschosse Untergeschoss, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss angegliedert. Der Baukörper soll sich aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und 2 Obergeschossen zusammensetzten.
Er wird auf Basis eines bereits ausgearbeiteten Raum-und Funktionsprogrammes geplant.
Im Untergeschoss sollen die Zentrale Sterilgutversorgung, Logistik- und Technikflächen, im Erdgeschoss die Personalspeisenversorgung, ein Konferenzzentrum und Verwaltungsflächen, im 1.Obergeschoss ein Sozialpädiatrisches Zentrum und im 2.Obergeschoss weitere Verwaltungsflächen verortet werden.
Die Nutzfläche beträgt ca. 5 700 qm, die BGF 10 600 qm.
Der Bauantrag soll voraussichtlich im Frühjahr 2018 gestellt werden. Der Baubeginn ist für den Sommer 2019 angesetzt.
Die geschätzten Gesamtkosten betragen ca. 33,4 Mio. EUR (brutto) und betreffen die KG 200 – 700.
Der Leistungsabruf soll voraussichtlich in 3 Stufen erfolgen. Eine Festbeauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphase 3 (Stufe 1).
Die weiteren Stufen sind wie folgt eingeteilt:
2. Stufe: LP 4
3. Stufe: LP 5-7
Umbau K-Bau – Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34, Tragwerksplanungsleistungen gemäß HOAI §51 und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI § 55
Der Baukörper des K-Bau ist im süd-westlichen Bereich an den bestehenden Klinikaltbau angedockt. Im Untergeschoß grenzt das Gebäude an den bestehenden Wirtschaftshof, dort sind vor allem Fläche für die Apotheke, Logistik-, Technikflächen und die zentrale Personalumkleide vorgesehen. Im Erdgeschoß sind 3 Praxen, eine orthopädische Werkstatt sowie ein Teilbereich des Medizinischen Versorgungszentrums vorgesehen. Im 1.OG werden 4 der 6 bestehenden OP-Säle weiter genutzt, die weiteren Funktionen des OP-Bereichs werden verlagert und im nördlichen Bereich Laborflächen angeordnet. Im 2.OG werden an Stelle der früheren Intensivstation eine Bettenstation der Augenklinik mit 25 Betten und eine Ambulanz vorgesehen.
Das Gebäude stammt aus dem Jahre 2005. Es wird davon ausgegangen, dass die Gebäudetechnik in weiten Teilen erhalten bleiben kann, ebenso soll die bestehende Fassade nicht verändert werden, lediglich werden für die ständigen Arbeitsplätze im UG einzelne größere Fenster / Lichtgräben angeordnet. Die Struktur und die innere Erschließung des Gebäudes sollen erhalten bleiben, ein zweiter Aufzug soll in dem bestehenden Leerschacht nachgerüstet werden.
Die Nutzfläche beträgt ca. 2 700 qm und die BGF umfasst insgesamt ca. 6 000 qm.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich auf ca. 10,1 Mio. EUR (brutto) und beinhalten die KG 300-700.
Der Bauantrag soll voraussichtlich im Winter 2018 gestellt werden. Der Baubeginn ist für den Winter 2019 angesetzt.
Der Leistungsabruf soll voraussichtlich in 6 Stufen erfolgen. Eine Festbeauftragung erfolgt zunächst für die Leistungsphase 1-2 (Stufe 1).
2. Stufe: LP 3
3. Stufe: LP 4
4. Stufe: LP 5-7
5. Stufe: LP 8
6. Stufe: LP 9
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.