Number: 6558215
Country: Germany
Source: TED
187-2017, Betoninstandsetzungsmaßnahmen – Energetische Sanierung der katholischen Hauptschule Im Hederichsfeld, 51379 Leverkusen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Maßnahme der denkmalpflegerischen, statisch-konstruktiven, energetischen, barrierefreien Modernisierung eines Baudenkmales in Innenstadtlage: In dieser Vergabe werden Betoninstandsetzungsmaßnahmen an einer denkmalgeschützten Schule, erbaut 1913 im Zentrum von Leverkusen-Opladen, vergeben.
Die Instandsetzungsarbeiten finden an Stützen, Wänden, Unterzügen, Decken vom KG bis 2.OG und dem Ringbalken (Drempel) des 2.OG des Schulgebäudes statt.
Die Arbeiten sind im NW-Trakt (Bereich 1) zu beginnen, damit Oktober 2017 dort die bauseitige Mauerwerkssanierung ausgeführt werden kann.
Ziel ist die Wiederherstellung eines tragfähigen historischen Rohbaus in einem Baudenkmal. Es sind statisch-, sowie nicht statisch relevante Instandsetzungsmaßnahmen an der bestehenden Bausubstanz zu erbringen.
Katholische Hauptschule Im Hederichsfeld, Im Hederichsfeld 19, 51379 Leverkusen
Art- und Umfang der Leistung:
An den Decken sind im Bereich der vor allem in den Klassenräumen vorhandenen Stahl-Steindecken mit Hohlkörpersteinen aus Bimsbeton Schäden zu beseitigen, Durchbrüche zu schließen und neu zu erstellen, um die vorgegebenen Brandschutzanforderungen an die Bestandskonstruktion wiederherzustellen. Die Arbeiten am Drempel des Obergeschosses müssen in Einzelabschnitten und in enger Abstimmung mit der Bauleitung sowie Nachbargewerken ausgeführt werden.
In Teilbereichen sind statisch relevante Schadstellen wie z.B. zerstörte Stahlbeton-Rippen an den Deckenkonstruktionen gemäß den Vorgaben des Tragwerksplaners Instand zu setzen. Weiterhin soll eine Abfangkonstruktion in Stahlbeton mit Anschluss an das historische Ziegelmauerwerk zur Herstellung einer geänderten Fluchtwegeführung erstellt werden. Hierzu gehört ebenfalls der Einbau von Abstützungsmaßnahmen durch alle Geschosse gemäß statischen Vorgaben.
Die Arbeiten erfordern vom Auftragnehmer ein hohes Maß an Flexibilität aufgrund zahlreicher zu bearbeitender Einzelabschnitte infolge Abhängigkeiten von Fremdgewerken, sowie Sorgfalt insbesondere in Bezug auf den Staubschutz bei der Durchführung der Arbeiten.
Beschreibung des Auftrages / der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich sämtliche, für das jeweilige Material in der Richtlinie für den Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen, Teil 3, vorgeschriebenen Prüfungen in der geforderten Anzahl durchzuführen und die Ergebnisse zu protokollieren.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch gemäß Abschnitt 2.2.1 der Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Teil 3 zu führen.
Die im System des Materialherstellers beschriebenen Schichtstärken und Verbräuche müssen eingehalten werden. Durch den Auftraggeber können stichprobenhafte Kontrollen durch unabhängige Prüflabors angeordnet werden.
Für Betonersatzprodukte oder andere mineralische Produkte ist eine ordnungsgemäße Nachbehandlung vorzusehen. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer grundsätzlich die Oberfläche auf Eignung zu überprüfen. Eventuelle Einwände sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Betoninstandsetzungsmaßnahmen – Energetische Sanierung der katholischen Hauptschule Im Hederichsfeld, 51379 Leverkusen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1YKSB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhe