Number: 6559639
Country: Germany
Source: TED
Wirtschaftsprüfer 2018 bis 2023
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach Satzung gemäß deutschem Handelsrecht für den öffentlichen Sektor.
Näheres siehe Unterlagen.
Köln.
• Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach Satzung gemäß deutschem Handelsrecht für den öffentlichen Sektor.
• Prüfung der Spartenrechnung (Sparten Abwasser, sonstige Gewässer, Parkweiher, betrieblicher und konstruktiver Hochwasserschutz, betriebliche und investive Straßenentwässerung, zwei Betriebe gewerblicher Art, Betriebsführung des Wasser- und Bodenverbandes Wahn).
• Durchführung von IKS Prüfungen • Prüfung des Tätigkeitenabschlusses nach § 6b EnWG • Prüfung und Testat nach § 8 KWKG • Prüfung und Testat nach dem EEG • Prüfung der Betriebe gewerblicher Art (Hausanschlussmangement und Energie) • Prüfung über die Richtigkeit der Rechnungsstellung zu den von der Stadt Köln zu erstattenden Sparten und Erstellung einer separaten Bescheinigung.
• Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz und der Kommunalunternehmensverordung (KUV) Nordrhein-Westfalen für die AöR.
• Prüfung und Erstellung einer separaten Bescheinigung für das Reportingpackage der StEB für den Konzernabschluss mit der Stadt Köln nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF) Nordrhein-Westfalen.
• Vorstellung der Prüfungsergebnisse in den Gremien der StEB (Vorstand, Verwaltungsrat) • Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes des Wasser- und Bodenverbandes Wahn, KöR nach der Satzung gemäß deutschem Handelsrecht für den öffentlichen Sektor.
Die vertraglichen Leistungen sind ab Auftragsvergabe zu erbringen..
Eine vorzeitige Beendigung des Auftragsverhältnisses ist unter den in § 318 HGB geregelten Voraussetzungen möglich.
Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung gemäß § 7 Abs.2 Nr. 6 der Satzung der Stadtentwässerungsbetriebe vom 05.11.2009, durch den Verwaltungsrat der Stadtentwässerungsbetriebe.
Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31 .12.2018
Die Frist zur Beantragung von Nachprüfverfahren beträgt 10 Kalendertage nach dem Tage der Absendung der Information auf elektronischem Weg.