Number: 6790052
Country: Germany
Source: TED
BLB AC(Bund)/Euskirchen/AC BW EUGersKa UGeb AusbEinr, Neubau Unterkunftsgebäuden Zentr. GeoInf/Trockenbauarbeiten/005-17-01058
Raumlufttechnische Anlagen
Gersdorff-Kaserne
Kommerner Str. 188
53879
Euskirchen
LB 075 / Raumlufttechnische Anlagen
Lüftungsgerät (kombiniertes Zu-/Abluftgerät: ca. 4 170 m3/h) 1,00 St.
Lüftungsgerät (kombiniertes Zu-/Abluftgerät: ca. 3 630 m3/h) 1,00 St.
Radial-Rohrventilator (60 bis 150 m3/h) 12,00 St.
Luftleitung rechteckig (Kantenlänge bis 1 000 mm) 335,00 m2
Formstücke rechteckig (Kantenlänge bis 1 500 mm) 310,00 m2
Luftleitung rund (bis DN 250) 1 925,00 m
Telefonie Schalldämpfer (bis DN 125) 352,00 St.
Volumenstromregler, mechanisch selbsttätig (bis DN 125) 344,00 St.
LB 047 / Raumlufttechnische Anlagen – Dämmarbeiten.
Wärmedämmung 30 mm ohne Ummantelung (eckig) 395,00 m2
Wärmedämmung 30 mm ohne Ummantelung (rund) 1 055,00 m
LB 078 / Kälteanlagen für raumlufttechnische Anlagen
Inverter-Inneneinheit (bis 4,20 kW) 2,00 St.
Inverter Wandmodell mit Kabel-Fernbedienung (bis 4,20 kW) 2,00 St.
Kältemittelleitung aus Kupferrohr (bis 12 mm) 60,00 m
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYAV6
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab.