Number: 7589186
Country: Germany
Source: TED
Open House Rabattverträge der TK – Bekanntmachungen der Vertragsschlüsse mit Vertragsbeginn zum 1.5.2018
Mit der vorliegenden Bekanntmachung vergebener Aufträge veröffentlicht die TK alle Vertragsschlüsse in den laufenden Verfahren „Open-House-Rabattverträge“, „Open-House-Biologika-Rabattverträge“, „Open-House-Originale-Rabattverträge“, „Open-House-Blutzuckerteststreifen-Rabattverträge“ und „Open-House-Zytostatika-Rabattverträge“ mit einem Vertragsbeginn zum 1.5.2018.
Die TK verfolgt mit den Open-House-Verfahren das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge zu schließen. Hierbei gilt: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Für den Inhalt und die Bedingungen der einzelnen Verfahren wird auf die ursprünglichen Bekanntmachungen zum jeweiligen Verfahren im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) verwiesen. Alle weiteren Informationen sind den jeweiligen Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
In Abschnitt V wird jeweils unter „Auftrags-Nr.“ das betroffene Verfahren genannt und unter „Bezeichnung des Auftrags“ das Los mit Bezeichnung aufgeführt.
Entecavir
Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil (Wirkstoffkombination)
Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil/Efavirenz (Wirkstoffkombination)
Fulvestrant
Anagrelid
Tadalafil (Anwendungsgebiete: pulmonale arterielle Hypertonie, benigne Prostatahyperplasie)
Etonogestrel/Ethinylestradiol (Wirkstoffkombination)
Hydroxychloroquin
Zoledronsäure (Darreichungsform: Infusionslösungskonzentrat,Wirkstärke: 4 mg/Behältnis, Packungsgröße: 1 Stück (N1))
Leuprorelin
Rosuvastatin
Tobramycin
Oxycodon / Naloxon (Wirkstoffkombination, exkl. Wirkstärken: 60 mg /30 mg, 80 mg / 40 mg)
Levetiracetam (Darreichungsformen: Granulat, Lösung, Lösung zum Einnehmen, Saft)
Ivabradin
Calciumcarbonat /Colecalciferol (Wirkstoffkombination, ATC: A12AX)
Nevirapin (retardierte Darreichungsformen)
Sultamicillin
Tiotropium bromid (Darreichungsform: Hartkapseln mit Pulver zu Inhalation)
Glatiramer acetat
Rituximab
Etanercept
Adalimumab
Dalteparin natrium
Aripiprazol (Darreichungsform: Depot-Injektionssuspension)
Tapentadol
Etravirin
Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.