Number: 7616692
Country: Germany
Source: TED
Beschaffung von 3 Abfallsammelfahrzeugen
Die Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH benötigt 2 Abfallsammelfahrzeuge mit Heckanbauschüttung (High-Level) zum Sammeln von Haus-, Gewerbe-, Bio- und Papierabfällen welche in MGB nach DIN EN 840 und DIN 30760 mit folgenden Größen: 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l gesammelt werden. Weiterhin wird 1 Sperrabfallsammelfahrzeug zur Sammlung von Sperr- und Grünabfällen benötigt. Der Einsatz erfolgt in ebener Topographie, die Entladung auf Deponien und in Umladestationen.
Lieferung von 3 Standard - Dreiachsfahrgestellen mit hydr. gelenkter Nachlaufachse (NLA)
Siehe Vergabeunterlagen
3 Standard – Dreiachsfahrgestelle mit hydr. gelenkter Nachlaufachse (NLA) zum Aufbau der in Los 2 und Los 3 beschriebenen Aufbauten und zum Anbau der in Los 4 beschriebenen Anbauteile.
Lieferung eines Sperrabfallsammelaufbaus
Lieferung eines Sperrmüllsammelaufbaus zum Aufbau auf eines der in Los 1 beschriebenen Fahrgestelle
Lieferung von 2 Abfallsammelaufbauten
Lieferung von 2 Abfallsammelaufbauten zum Aufbau auf die in Los 1 beschriebenen Fahrgestelle
Lieferung von 2 Automatik-Heckanbauschüttungen (High-Level) mit Schnellwechslevorrichtung
Siehe Vergabeunterlagen.
Lieferung von 2 Automatik-Heckanbauschüttungen (High-Level) mit Schnellwechslevorrichtung zum Anbau an die in Los 3 beschriebenen Abfallsammelaufbauten
Lieferung
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 – 4 GWB hingewiesen.
Nach § 160 Abs. 3 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.