Number: 7656621
Country: Germany
Source: TED
Messestadt Riem Ost WA3, Baumeisterarbeiten
Neubau einer Wohnanlage mit 218 geförderten und freifinanzierten Mietwohnungen, Stadtteilbibliothek, Bildungslokal, Streetwork-Außenstelle, Jugendcafe, Gesundheitszentrum, Mieterzentrum, Gastronomie und einer Tiefgarage.
Messestadt Riem Ost WA3 München
Hauptleistungen LV:
Ca. 2 265 m3 Aushub,
Ca. 2 350 m3 Hinterfüllung,
Ca. 17 200 m3 Beton,
Ca. 79 600 m3 Schalung,
Ca. 95 St. Fertigteil-Treppenläufe,
Ca. 47 St. Fertigteil-Lichtschächte,
Ca. 126 St. Fertigteil-Loggiaplatten,
Ca. 75 St. Fertigteil-Loggiatrennwände,
Ca. 3 314 t Bewehrung,
Ca. 3 455 m2 Poroton-Mauerwerk,
Ca. 1 560 m2 Kalksandstein-Mauerwerk,
Ca. 28 110 m2 Innenputz,
Ca. 3 330 m2 Wärmedämmungen an Decken und Wänden,
Ca. 2 060 m2 Perimeterdämmungen.
Der AN hat mit der Ausführung de Leistungen innerh. von 12 WT nach Aufforderung d. d. AG zu beginnen. Der Abruf der Leistung erfolgt zwischen dem 16.4.2018 und dem 14.5.2018.
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung i.H.v. 5 %/Mängelansprüche i.H.v. 3 %,
Zahlung nach Baufortschritt.
Rechtsform Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertretern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FYNJ1
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).