Number: 7730930
Country: Germany
Source: TED
Trockenbauarbeiten Schule Schorlemerstraße
Düsseldorf
Schorlemerstraße 99
Erweiterung um ein 3-geschossiges Schulgebäude (ca. 70 x 20 m) mit einem Verbindungsgang (ca. 3,5 x 10 m) an den Bestandsbau des Cecilien-Gymnasiums in Düsseldorf. Tragende Außenwände bestehen zum größten Teil aus Betonfertigteilen. Maßnahmen: Trockenbauarbeiten im Neubau und im Bestand - ca. 1 200 m2 Trockenbauwände und Vorsatzschalen; - ca. 3 700 m2 Abhangdecken und Randfriese.
Als Sicherheitsleistung wird 3 % der Auftragssumme für die Ausführung und die Mängelansprüche gefordert
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle.
Der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung.
Eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.