Number: 8068021
Country: Germany
Source: TED
Brandmeldeanlage/Sprachalarmierungsanlage; Sanierung Heinrich-Lades-Halle BA 4.2 und 4.3
Sanierung Heinrich-Lades-Halle in Erlangen BA 4.2 und 4.3: Erneuerung/Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung für das Große Foyer und den Großen Saal mit begleitenden brandschutztechnischen und baulichen Maßnahmen.
91052 Erlangen, Rathausplatz 2
Brandmeldeanlage (BMA) und Sprachalarmierungsanlage (SAA)
Erweiterung der bestehenden Bosch-Brandmeldeanlage mit:
Ca. 210 St. Automatische Brandmelder,
Ca. 25 St. Handfeuermelder,
Ca. 3 St. Rauchansaugsysteme,
Ca. 1 St. Linienförmiger Wärmemelder,
Laufkarten, Feuerwehreinsatzpläne.
Erweiterung der bestehenden Bosch-Sprachalarmierungsanlage mit:
1 St. SAA-Unterzentrale mit 5 Verstärkern, je 4 x 125 W,
Ca. 115 St. Lautsprecher (Einbau, Anbau, Pendel), gem. EN54-24,
Anbindung der SAA-Unterzentrale an bestehende SAA-Zentrale,
STIPA-Messung (Messung der Sprachverständlichkeit).
Die Errichtung der Anlage darf nur von einem zugelassenen Errichter durchgeführt werden. Der Bieter muss nach DIN 14675 zertifiziert sein.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.