Number: 8089366
Country: Germany
Source: TED
Vorgehängte hinterlüftete Faserzementfassade mit Stahlunterkonstruktion
Vorgehängte hinterlüftete Faserzementfassade mit Stahlunterkonstruktion.
Dreifachsporthalle an der Karchestraße
96450 Coburg
1 Statik für UK und Bekleidung
Ca. 11 t Stahlunterkonstruktion,
Ca. 225 m2 Faserzementfassade,
Ca. 175 m2 Dachsandwich-Elemente,
Ca. 54 m Attikaabdeckung.
Vorinformation, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen sind jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich.
Um sicher an der Ausschreibung teilnehmen zu können und von der ausschreibenden Stelle über Änderungen der Unterlagen unterrichtet zu werden, müssen Sie Ihre Firmendaten hinterlegen. Nur wenn die Firmendaten hinterlegt werden, wird der Interessent über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen aktiv informiert.
Sollten die Firmendaten nicht hinterlegt werden, besitzt der Teilnehmer selbst die Verantwortung sich regelmäßig bis zum Eröffnungstermin über Änderungen zu informieren.
Für sämtliche sonstigen Aktivitäten im Rahmen des Vergabeverfahrens (wie zum Beispiel für das Stellen einer Frage zum Verfahren/Leistungsverzeichnis, für das Einreichen eines Teilnahmeantrages oder für das Abgeben einer Interessensbestätigung oder eines Angebotes) verlangt die Stadt Coburg eine Registrierung beim Herunterladen der Unterlagen.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.