Number: 8145432
Country: Germany
Source: TED
Erweiterung und Generalinstandsetzung der Mittelschule an der Adalbert-Stifter-Straße – Techn. Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) gem. § 55 HOAI; LPH 1-9
Die Stadt Geretsried beabsichtigt einen Erweiterungsbau und eine Generalinstandsetzung für die Mittelschule an der Adalbert-Stifter-Straße in Geretsried.
Die Mittelschule wurde in den 1970er Jahre errichtet, im Jahr 1995 erfolgte eine Aufstockung für eine Musikschule. Zuerst soll der Erweiterungsbau realisiert werden und nach dessen Fertigstellung soll die Generalinstandsetzung des bestehenden Gebäudes durchgeführt werden.
Stadt Geretsried
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) gem. § 53 ff HOAI, Stand 2013, Leistungsphasen 1 bis 9, mit stufenweiser Beauftragung, für den Erweiterungsbau und die Generalinstandsetzung der Mittelschule an der Adalbert-Stifter-Straße.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Die BGF des zu sanierenden Bestandsgebäudes inkl. Fluchttreppenhäuser (ohne die Musikschule) beträgt ca. 4 600 m2, die BGF des Erweiterungsbaus und eines evtl. Mensaanbaus nach derzeitigem Stand ca. 2 000 m2. Heizungsanlagen, Lüftunganlage sowie die sanitären Einrichtungen sollen im Rahmen der Generalsanierung komplett erneuert werden. Eventuell möglich Erhaltungen von Anlagenteilen sollen im Rahmen der LPH 1 überprüft werden. Die Vergabverhandlung findet voraussichtlich im November 2017 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Dezember 2017, Leistungsbeginn direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Baubeginn für den Erweiterungsbau ist für Sommer 2019 vorgesehen und für die Generalinstandsetzung im Sommer 2021. Die Fertigstellung für den Erweiterungsbau ist für September 2020 geplant und für die Generalinstandsetzung für September 2023. Die Generalinstandsetzung soll in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden.
Für das Projekt liegt eine Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros vor. Diese wird den Bewerbern, die für die Vergabverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-3 gem. § 55 HOAI 2013, ggf. aufgeteilt nach Bauabschnitten;
Stufe 2: LPH 4-5 gem. § 55 HOAI 2013, ggf. aufgeteilt nach Bauabschnitten;
Stufe 3: LPH 6-7 gem. § 55 HOAI 2013, ggf. aufgeteilt nach Bauabschnitten;
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 55 HOAI 2013, ggf. aufgeteilt nach Bauabschnitten.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und gg. einzelner Bauabschnitte besteht nicht.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.3) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten;
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter [email protected] bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 KT vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt;
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mail-Adresse, mitzuteilen, sofern:
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).