Number: 8308188
Country: Germany
Source: TED
Medienmanagment (01/AD/2018)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist das Medienmanagement der Auftraggeberin, d. h. alle Tätigkeiten, die mit der Beschaffung, Verwaltung, Pflege, Logistik, Technik und dem Service sowie der Anwendung der durch die Auftraggeberin genutzten Medien einhergehen.
Dies umfasst insbesondere:
— die Beratung der Auftraggeberin,
— die Bereitstellung und das Betreiben einer Online-Plattform für Fachinformationsmanagement (Verwaltungsportal),
— die Bereitstellung und das Betreiben einer Online- Datenbank incl. der Beschaffung von Lizenzen für ein Rechtsauskunftssystem,
— die Lieferung von Medien und Fachmedien und
— die Lieferung von Fachliteratur für Azubis.
— Die Verfahrenssprache ist deutsch,
— Es gilt deutsches Recht,
— Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
— Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
—— Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40): Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben,
—— Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung, spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen für Personenschäden-und Sachschäden mit 1 Mio. EUR und für Vermögensschäden mit 2 Mio. EUR verfügt und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird,
—— Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise vorzulegen:
——— ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGBI und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmenbetreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Datensicherheitskonzept“),
——— ein Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird,
——— Formblatt „Eigenerklärung zum Datenschutzbeauftragten des AN“,
——— Formblatt „Verzeichnis Unterauftragnehmer Datenschutz“,
——— Formblatt „Standortverzeichnis AN“,
— Eigenerklärung zur Datenschutz-Grundverordnung (42): Dem Angebot ist eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung die gesetzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Stand vom 27.4.2016, Inkrafttreten am 25.5.2018) insbesondere Artikel 13, 16, 17, 32 DS-GVO erfüllt werden,
—— Es ist ein Übernahmekonzept zu fertigen und dem Angebot beizufügen. Indem diesem Konzept ist im Wesentlichen darzustellen, wie die Übernahme der aktuell vorhandenen Medien erfolgt. Dabei ist auf den zeitlichen Aufwand einzugehen und ein Zeitplan beizufügen. Diese Angaben dienen der Wertung,
—— Weiterhin ist mit dem Angebot ein vom Bieter ausgefüllter Fragenkatalog zu Zusatzleistungen, die über den Leistungsgegenstand hinausgehen, einzureichen. Die Angaben fließen in die Wertung ein.
Für die Angebotserstellung erfolgt keine Zahlung von Aufwandsersatz.
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen.
Erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.