Number: 8518882
Country: Germany
Source: TED
Abbrucharbeiten im Rahmen Neubau Jugendzentrum
Abbruch des dreigeschossigen Gesamtgebäudes Jugendzentrum mit dem Erschließungsbaukörper Treppenhaus, Keller und Zugangsbereichen, bestehend aus verschiedenen Baustoffen z. B. Mauerwerk, Mauerziegel, Beton, Stahlbeton, Dämmung etc. inkl. Einbauten und Bodenbelägen, sowie Deckenverkleidungen und teilweise vorhandenen Einrichtungsgegenständen.
— geschlossene Gebäudehülle mit Wärmedämmverbundsystem, inkl. Fenster, Türen und Fassaden sowie komplettes Flachdach / Walmdach mit Dacheindeckungen,
— Lieferung Baustelleneinrichtung und Absicherung der Arbeits- und Lagerbereiche mit Bauzaun,
— Teilweise erforderliche Abstützungsmaßnahmen / Verbau zum Ausbau des Kellergeschosses an angrenzenden Einfahrtsbereich, der dauerhaft freigehalten werden muss,
— Grundfläche Hauptgebäude: ca. 170 m2 (dreigeschossig); Grundfläche Erschließungsbaukörper: 88 m2 (zweigeschossig), umbauter Raum des Gesamtgebäudes: ca. 4 200 m³.
53757 Sankt Augustin
Abbruch des dreigeschossigen Gesamtgebäudes Jugendzentrum mit dem Erschließungsbaukörper Treppenhaus, Keller und Zugangsbereichen, bestehend aus verschiedenen Baustoffen z.B. Mauerwerk, Mauerziegel, Beton, Stahlbeton, Dämmung etc. inkl. Einbauten und Bodenbelägen, sowie Deckenverkleidungen und teilweise vorhandenen Einrichtungsgegenständen.
— Grundfläche Hauptgebäude: ca. 170 m2 (dreigeschossig); Grundfläche Erschließungsbaukörper: 88 m2 (zweigeschossig), umbauter Raum des Gesamtgebäudes: ca. 4200 m³.
Abbrucharbeiten
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.