Number: 8519100
Country: Germany
Source: TED
Belieferung der TU Kaiserslautern mit Gas
Belieferung versch. Abnahmestellen der TU Kaiserslautern mit Gas, Zeitraum 1.1.2019 – 1.1.2020.
Technische Universität Kaiserslautern Paul-Ehrlich-Straße,
Geb. 20 67663 Kaiserslautern.
Lieferung von Erdgas,
Jahresverbrauch: ca. 43 GWh/Jahr.
Auftragsvergabe SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYYYC
§ 135 GWB
Abs.1 Ein öffentlicher Auftag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentiche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Abs.2: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhlab von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach dem Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.