Number: 8529688
Country: Germany
Source: TED
Erstellung eines ISEK für die Gemeinde Feldafing, Weiterführung und Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen zur Konversion der Fernmeldeschule und für den Bereich Ortsmitte
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Gemeinde Feldafing sowie Leistungen zur Weiterführung und Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 BauGB zur Konversion der Kaserne Fernmeldeschule sowie gem. § 141 BauGB für den Bereich Ortsmitte.
Die Planungsleistungen Stadt- und Ortsplanung, Landschaftsplanung (mit Ökologie), Objektplanung Freianlagen, städtebaulicher und baulicher Denkmalschutz, Ökonomie, Verkehrsplanung und Moderation sollen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens nach VgV vergeben werden.
Die Auftragsleistungen werden stufenweise beauftragt. Leistungsbausteine und Verfahrensstufen werden, in Abhängigkeit des Ergebnisses für Teilbereiche oder auch für die Gesamtmaßnahme im Ganzen, ebenfalls stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Feldafing gehört zum Landkreis Starnberg und liegt in landschaftlich sehr attraktiver Lage am Westufer des Starnberger Sees, inmitten des oberbayerischen „Fünfseenlandes“. Die Gemeinde zählt derzeit etwa 4 500 Einwohner und erstreckt sich auf einer Fläche von 914 ha.
Die Ortsmitte von Feldafing, um die alte Pfarrkirche St. Peter und Paul und weiteren unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden, weist städtebauliche Mängel und Defizite auf. Diese betreffen vor allem den öffentlichen Raum, dem es an Verweil- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie an gestalterischer Qualität fehlt – auch aufgrund der unzureichenden funktionalen Ordnung und Gliederung des fließenden und ruhenden Verkehrs sowie der Fußgängerbereiche. Darüber hinaus betreffen die Mängel und Defizite einige Gebäude, die ihrer Lage in der Ortsmitte nicht gerecht werden. Gewünscht wird auch die Aufwertung des Bereiches entlang des Starzenbaches, eines wichtigen Grünzuges im Bereich der Ortsmitte. Das ca. 40 ha große Untersuchungsgebiet umfasst die Ortsmitte sowie im engen Bezug zur Ortsmitte stehende Bereiche.
Südlich des alten Ortskerns initiierte die NSDAP in den 1930-er Jahren die Ansiedlung der „Reichsschule der NSDAP“. Die Planung sah eine weitläufige Anlage mit Schulungs- und Unterkunftsgebäuden vor, wovon lediglich acht Sturmblockhäuser realisiert wurden die heute unter Denkmalschutz stehen und in der weiteren Entwicklung städtebaulich wie auch baulich denkmalgerecht behandelt werden müssen. In den 1950er Jahren wurde unter Einbeziehung der bestehenden Sturmblockhäuser eine Kaserne zur Unterbringung der Fernmeldeschule und Fachschule des Heeres für Elektrotechnik errichtet. Durch die Verlegung des Standorts steht ab voraussichtlich 2020 die umfassende Konversion des ca. 30 ha großen, landschaftlich und ökologisch wertvollen Areals an welches das zweite Untersuchungsgebiet darstellt. Im Besonderen sollen für das Gebiet der Konversion Untersuchungen über den Badarf an Wohn- und Arbeitsstätten und an Baulandflächen durchgeführt werden.
Sowohl für den Untersuchungsbereich der Ortsmitte als auch der Fernmeldeschule wurden bereits erste Teile einer Vorbereitenden Untersuchung (Analysen der Untersuchungsgebiete allgemein) durchgeführt, die jedoch allenfalls als „Zwischenstand“ gewertet werden können und weiterzuführen sind.
Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen sollen zusammenhängend in zwei Rahmenplänen dokumentiert werden.
Um die Entwicklung beider Bereiche – Konversion Kaserne Fernmeldeschule und Ortsmitte – darüber hinaus im Kontext zu den Anforderungen und Bedarfen aus gesamt örtlicher Sicht gewährleisten zu können, ist ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) als belastbare Planungsgrundlage mit den zukünftigen Zielen der Gesamtentwicklung zu erstellen.
Wichtige inhaltliche Schwerpunkte des ISEK und deren Bedeutung für die Untersuchungsgebiete sind u. a. die Entwicklung der Siedlungsstruktur und Bauflächen, die Entwicklung des Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, die Entwicklung von Natur und Landschaft, die Entwicklung von Mobilität und Verkehr und die Sicherung der Nahversorgung.
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben mit einer Übersicht der schon bearbeiteten Grundlagen liegt den Bewerbungsunterlagen bei. Ein Imagefilm der Gemeinde Feldafing ist auf der Seite www.feldafing.de (mit weiterführenden Hinweisen) veröffentlicht.
Die Gemeinde Feldafing beabsichtigt neben einer optionalen Beauftragung für eine städtebaulich-denkmalpflegerische Machbarkeitsstudie für den Bereich Ortsmitte, ggf. weitere Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Flächenplanung zu beauftragen, die sich im Zuge der Entwicklung der Planungsziele ergeben können. Der Umfang der Leistungen ist im Vorfeld nicht genau definierbar, sondern vom Ergebnis des Gutachtens abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Planungs- oder Beratungsleistungen besteht nicht.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).