Number: 8568040
Country: Germany
Source: TED
Flächenplanung Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Neuaufstellung des Flächennutzungsplans – Los 1: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes sowie eines Landschaftsplanes. Die Neuaufstellung ist durch die Neukonstituierung der Verbandsgemeinde im Jahr 2014 erforderlich geworden. Die bisherigen Verbandsgemeinden Traben-Trarbach (alt) und Kröv-Bausendorf haben jeweils eigene Flächennutzungspläne erstellt, die vorläufig fortgelten. Diese Pläne werden zur Grundlage für den neu zu erstellenden Flächennutzungsplan gemacht.
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach besteht aus 16 Ortsgemeinden mit insgesamt ca. 17 624 Einwohnern und hat eine Grundfläche von 204,57 km2, das entspricht 20 457 ha.
Die Vergabe erfolgt in den Losen 1 – Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und 2 – Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
Gegenstand dieser Vergabe ist das Los 1 – Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Der Flächennutzungsplan ist neu aufzustellen. Es bestehen alte FNPe für die Verbandsgemeinden Traben-Trarbach (ALT) und Kröv-Bausendorf, die zur Aktualisierung herangezogen werden können. Der FNP im Altbereich Traben-Trarbach ist seit dem 19.11.2004 rechtskräftig. Die alte Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf hat einen rechtskräftigen FNP aus dem Jahr 1992, der 2003 eine 1. Fortschreibung erfuhr. In einem weiteren Ausschreibungsverfahren möchte die Auftraggeberin die Landschaftsplanung vergeben, die in den FNP zu integrieren ist. Außerdem wird der Landschaftsplan derzeit fortgeschrieben mit Blick auf Sonderbauflächen für Wind- und Solarenergie. Diese Planung samt der zugehörigen digitalen Daten ist ebenfalls zu integrieren. Die Landschaftsplanung soll zum 30.6.2019 abgeschlossen sein. Die Flächennutzungsplanung muss bis zum 31.12.2019 fertig gestellt sein. Für die Kartierung ist die Handreichung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich über die Abgabe digitaler Bauleitpläne zur optimierten Nutzung in Geographischen Informationssystemen (GIS) zu beachten.
1) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch unter www.subreport.de/E25955826 oder schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an Rechtsanwälte Webeler unter der in I. 3 genannten Anschrift einzureichen.
2) Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an Rechtsanwälte Webeler entgegengenommen und ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet.
3) Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB wird ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer verwendet. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Partners der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.