Number: 8642135
Country: Germany
Source: TED
Bundeswehrkrankenhaus Berlin – Abbrucharbeiten
Bundeswehrkrankenhaus Berlin
Neubau Apotheke mit Zentrallager
KKE 2000 – Abbrucharbeiten inkl. Schadstoffsanierung Haus 8
Scharnhorststr. 13
10115 Berlin
Schadstoffsanierung und oberirdischer Abbruch eines Gebäudes.
Schadstoffe:
—— 250 m Asbestschnüren Lüftungskanäle
—— 480 m2 KMF-Dämmung Lüftungskanäle
—— 1 600 m Demontage Kunststoffummantelung RL
—— 1 800 m Demontage KMF-haltige Dämmung RL
—— 1 800 m Demontage Rohrleitungen aus Stahl
—— 350 m2 Abbruch Massivholz-Parkettstäbe schadstoffbelastet PAK
—— 860 m2 belastete Fußbodenaufbauten (Kohlenteer, teerhaltig)
—— 1 430 m2weitere Fußbodenaufbauten
—— 4 310 m2Grob- und Feinreinigung KG, EG, OG
—— 100 m2 Dachabdichtung, schadstoffbelastet
—— sowie Transport und Entsorgung
Abbruch:
—— ca. 11 000 m3 Abbruch Rohbau oberirdisch, 2-geschossig inkl. Decke über UG
—— Außentüren und -fenster
—— ca. 100 m2 Innentüren Türen
—— Abbruch techn. Ausstattung
—— ca. 750 m2 Abhangdecken
—— ca. 1 300 m2 Trockenbauwände
—— Holzvertäfelung und Innendämmung
—— ca. 1 100 m2 Dachbeläge inkl Abdichtung
—— Abbruch Pfosten-Riegelfassade
—— UG bleibt im Rohbau erhalten und wird mit ca. 2 600 m3 verfüllt
—— 1 400 m2 Oberfläche befahrbar herstellen
—— Teilgebäude im Anschlussbereich zum Bestand zu erhalten
—— Entsorgung Kücheneinrichtung
—— 400 m3 Erdarbeiten
—— Verschließen Bestandsbauwerke im Anschlussbereich in Mauerwerk
Inkl. eigener Baustelleneinrichtung, Baustrom und Bauwasser.
Ausführungsbeginn: 7.2018
Ausführungsende: 11.2018
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.