Number: 8885492
Country: Germany
Source: TED
Neubau Sporthalle und Mensa am St.-Willibrord Gymnasium in Bitburg – Los 16-Landschaftsbauarbeiten (Außenanlage)
Es handelt sich um den Neubau der Sporthalle und der Mensa St.-Willibrord Gymnasium in Bitburg – Los 16 – Landschaftsbauarbeiten (Außenanlage)
54634 Bitburg
Denkmalstraße 8
— Abtrag Oberboden: 600 m3,
— Ortbeton Sitzstufen: 300 m2,
— Anzahl Sitzstufen: 200 St,
— Tragschicht Blockstufen: 750 m2,
— Anzahl Blockstufen: 560 St,
— Oberfläche Pflasterbelag: 3 500 m2,
— Herzustellende Parkplatzfläche: 675 m2,
— Herzustellende Fahrbahn: 950 m2.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierten Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und ev. Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail ([email protected]) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Gemäß § 160 GWB, insbesondere hat der Bieter innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Der Antrag bei der Vergabekammer muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.