Number: 9006150
Country: Germany
Source: TED
20181777/8266007 (TUK, Laserlithographiegerät)
Lieferung, Einbringung und Installation eines Laserlithographiegerätes
Technische Unvierstitä Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 46 67663 Kaiserslautern
Laserlithographiegerät
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEWYS84
§ 135 GWB
Abs. 1: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat;
2) der Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und
Dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Abs.2: die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zu Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.