Number: 9024427
Country: Germany
Source: TED
379 – Neubau Einfeldturnhalle auf dem Schulgebäude Auf der Schanz Ingolstadt – Außenanlagen 1
379 – Neubau Einfeldturnhalle auf dem Schulgebäude Auf der Schanz Ingolstadt – Gewerk 6000 Außenanlagen 1
85049 Ingolstadt
Die wesentlich zu erbringenden Leistungen sind:
— Abbrucharbeiten bzw. Demontagen,
— etwa 220 m3 Rohboden/Oberbodenbewegungen,
— etwa 695 m2 Pflasterbelag (Beton) inkl. Tragschichten,
— etwa 225 m2 Asphaltflächen inkl. Tragschichten,
— etwa 270 lfm Bordsteine inkl. Unterbau und Erdarbeiten,
— etwa 60 m Entwässerungsrinnen (Beton) herstellen,
— etwa 290 m2 Vegetationsflächen Neuplanung herstellen, mit Baumpflanzungen,
— diverse Einbauten herstellen bzw. liefern und einbauen von Natursteinmauern Gabionenwand.
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung.
Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender zu registrieren.
So werden Sie über Änderungen Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder digital signiert abgeben.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB);
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).