Number: 9071767
Country: Germany
Source: TED
Tiefbauleistungen, oberirdische Linienführung sowie Montageleistungen für den Breitbandinfrastrukturausbau Land Brandenburg, Planungsregion Spreewald Los 2/Tranche 2
Tiefbauleistungen, oberirdische Linienführung sowie Montageleistungen für den Breitbandinfrastrukturausbau Land Brandenburg, Planungsregion Spreewald
Diese Ausschreibung umfasst die Leistungserbringung zu Baumaßnahmen im Bereich der T NL Ost, PTI 11 in folgenden Ortsnetzen (ON):
355 (Cottbus), 3546 (Lübben/Spreewald), 35436 (Laasow bei Calau), 35471 (Birkenhainchen), 35472 (Schlepzig), 35474 (Schönwalde bei Lübben), 35476 (Wittmannsdorf-Bückchen), 35477 (Rietzneuendorf), 35603 (Burg/Spreewald), 35606 (Briesen bei Cottbus).
Die abzurufenden Tätigkeiten umfassen folgende Gewerke:
— Tiefbau,
— Aufstellen MFG,
— Kabelziehen/Einblasen,
— Einmessen (digital),
— gesteuerte Horizontalbohrverfahren,
— Stromversorgung,
— oberirdische Linienführung.
Dabei sind in etwa folgende Mengen zu realisieren:
Ca. 26 km Tiefbau, davon etwa 12 km in gesteuerter Bohrung
Ca. 157 km Ziehleistungen
Neubau von ca. 13 MFG und Umbau von etwa 36 MFG-Standorten.
Neubau/Umbau von ca. 15 km oberirdischer Linien.
Landkreis Dahme-Spree
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen eines zuwendungsgeförderten Vorhabens den flächendeckenden Ausbau der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, hier Planungsregion: Spreewald (Landkreis Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und die kreisfreie Stadt Cottbus). Ziel ist eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung möglichst aller Haushalte und insbesondere aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020.
Der Netzausbau (Ertüchtigung NGA-Backhaul-Infrastruktur) erfolgt durch die glasfaserbasierte Anbindung, Ertüchtigung und technische Auf- und Umrüstung der für die Versorgung der Planungsregion notwendigen und zu erschließenden Kabelverzweiger (KVz) in Multifunktionsgehäuse (MFG) sowie durch die Errichtung der leitungsgebundenen Breitbandinternetinfrastrukturen in definierten OPAL-Gebieten.
Neubau/Umbau von ca. 15 km oberirdischer Linien
Der Ausführungszeitraum läuft vom 2.5.2018 bis 14.9.2018
Es gelten die Regelungen der Vertragsbestandteile gemäß Ziffer 2 der „Einkaufsbedingungen der Deutschen Telekom Gruppe für Planungs-, Bau- und Bauüberwachungsleistungen für das Telekommunikationsnetz (EB Bau TKNetz)“ zum Beispiel ZTV-TKNetz 9.
Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV-TKNetz) werdeb auf dem DTVP zur Verfügung gestellt.
Ggf. angegebene Mengen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) sind unverbindliche Planungsmengen. Ansprüche auf exakte Erfüllung der Mengen pro Leistungsnummern in den einzelnen Gewerken können daraus nicht abgeleitet werden.
Der AG behält sich zusätzliche Beauftragungen vor, vgl. Anlage 1 der Vergabeunterlagen, Angebotsschreiben sowie Leistungsbeschreibung DIes für den Fall, dass die im Leistungsverzeichnis veranschlagten Mengen überschritten werden.
Grundlage der Finanzierung des Auftrages ist ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag i. S. d. § 54 Satz 2 VwVfG i. V. m. § 1 VwVfG Brandenburg. Der Bewilligungszeitraum endet zum 30.9.2019. Ausgaben nach diesem Datum sind nicht zuwendungsfähig.
Tiefbauleistungen, oberirdische Linienführung
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Es wird ausdrücklich auf die Frist des § 160 III 1 Nr. 4 GWB hingewiesen:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
...
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“