Number: 9256026
Country: Germany
Source: TED
115.2.3 Realschule Bad Tölz energetische Sanierung – P3-99 Abbrucharbeiten
Die hier ausgeschriebenen Arbeiten umfassen u. a.
Autokran, 50 to mit 24,00 Std.; Rinnen und Fallrohre demontieren und entsorgen 75,00 m; Bleche demontieren und entsorgen 50,00 m;
Betonfertigteile vorgehängt demontieren und entsorgen 268,00 qm; Waschbetonplatten vorgehängt demontieren und entsorgen 180,00 qm;
Holzfassade vorgehängt demontieren und entsorgen 409,00 qm; Mineralwolle (schadst.bel.) demontieren und entsorgen 410,00 qm;
Fenster- Türelemente demontieren und entsorgen 1 229,00 qm; Markisenanlagen demontieren und entsorgen 550,00 m; Bauteile und Einrichtungs gegenstände, abdecken, Folie 3 250,00 qm; Fugenmaterial (schadst.bel.) demontieren und entsorgen 1 554,00 m; Fräsarbeiten (streifenförmig) Beton und Mauerwerk 695,00 m; Wände Mauerwerk abbrechen und entsorgen 25,00 qm; Lamellendecken demontieren und seitlich lagern 50,00 qm; Kernbohrungen 50 – 350 mm 50,00 St.; Betonschnitte 45,00 m; Fenster- Türöffnungen provisorisch schliessen Folie 854,00 qm.
83646 Bad Tölz
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wird hier eine energet. Sanierung des Bestandsgebäudes der Realschule Bad Tölz durchführen. Die unter dem Punkt II.1.4) beschriebenen Abbrucharbeiten sind Teil der o. g. Gesamtmaßnahme.
115.2.3 Realschule Bad Tölz – energet. Sanierung – P3-99 Abbrucharbeiten
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.