Number: 9541284
Country: Germany
Source: TED
149 IME Gießen 755 931 - Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen - 51 Heizungstechnik / Kältetechnik
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4 003 m2 setzen sich wie folgt zusammen: NF1 Aufenthalt 105 m2; NF2 Büroarbeit 1 130 m2; NF3 Labore 2.081 m2; NF4 Lager 433 m2; NF5 Besprechung und Konferenz 241 m2; NF6 Sanitätsraum 12 m2. NF Außenlager 138 m2 Die BGF des Neubaus beträgt 9 220 m2 und der BRI 40 587 m3.
Das 4-geschossige Gebäude wird als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken errichtet. Die Fassade wird als Metallfassade mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Die Dachabdichtung ist als Flachdach geplant. Auf dem Dach wird ein Zuchtgewächshaus errichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenlager für Chemikalien und Gase. Auf dem Vorplatz entstehen 58 Stellplätze.
Das Gebäude verfügt über eine hohe technische Gebäudeausrüstung zur Versorgung der Laborarbeitsplätze.
Fraunhofer IME, Ohlebergsweg, 35392 Gießen
Die Nutzflächen mit insgesamt 4 003 m2 setzen sich wie folgt zusammen: NF1 Aufenthalt 105 m2; NF2 Büroarbeit 1 130 m2; NF3 Labore 2.081 m2; NF4 Lager 433 m2; NF5 Besprechung und Konferenz 241 m2; NF6 Sanitätsraum 12 m2. NF Außenlager 138 m2 Die BGF des Neubaus beträgt 9.220 m2 und der BRI 40 587 m3.
IME V_149_755 931_51 Heizungstechnik / Kältetechnik
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bewerber/Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Wir weisen ausdrücklich auf die Antragsfrist des GWB § 107 Abs. 3 Nr. 4, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, hin
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB informiert.