Number: 9558908
Country: Germany
Source: TED
Prüfungen der Gesamtabschlüsse und Gesamtlageberichte des Landes Hessen und der Teilkonzern- bzw. Jahresabschlüsse der obersten Landesbehörden jeweils zum 31.12.18, 31.12.19, 31.12.20 und 31.12.21
Der Auftrag wird für 4 Jahre zu einem Festpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf das Los 1 entfallen 618 000 EUR jährlich, auf das Los 2 entfallen 466 000 EUR jährlich sowie auf das Los 3 entfallen 316 000 EUR jährlich (Wert mit MwSt).
Prüfung der Gesamtabschlüsse und Gesamtlageberichte des Landes Hessen sowie weiterer Teilkonzern- bzw. Jahresabschlüsse
Wiesbaden
Prüfung der Gesamtabschlüsse und Gesamtlageberichte des Landes Hessen sowie der Teilkonzernabschlüsse der Teilkonzerne Finanzierung, Hessisches Ministerium der Finanzen, Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten und der Jahresabschlüsse des Hessischen Landtags/Hessischen Datenschutzbeauftragten jeweils zum 31.12.2018, zum 31.12.2019, zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021
Der Auftrag wird für 4 Jahre zu einem Festpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf das Los 1 entfallen 618 000 EUR jährlich (Brutto).
Der Zeitplan wird im Jahresabschlussschreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen festgelegt. Eine Orientierung hierzu gibt der Zeitplan für die Prüfung der Abschlüsse im Jahr 2018 (vgl. Anlage Abschlussprüfung Zeitplan 2018)
Die Prüfung ist entsprechend den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sie entspricht nach Art und Umfang einer Pflichtprüfung.
Der Auftragnehmer beurteilt, ob der Prüfungsgegenstand den Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 71 a LHO) unter ergänzender Beachtung der Verwaltungsvorschriften (VV) für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (§§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO), den ergänzenden Regelungen im Schreiben des Hessischen Ministeriums der Finanzen in der jeweils gültigen jährlichen Fassung (Jahresabschlussschreiben) sowie den jeweils gültigen Regelungen des Kontierungshandbuchs des Landes Hessen sowie den Regelungen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises des Hessischen Ministeriums der Finanzen entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass das Kontierungshandbuch erst nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
Neben den Pflichtangaben nach § 321 HGB sind im Prüfungsbericht auch Angaben und Erläuterungen zu wesentlichen Posten der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 321 Abs. 2 S. 5 HGB) aufzunehmen, auch wenn hierzu bereits Angaben im Anhang enthalten sind
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB zusammen zu fassen. Das Prüfungsergebnis ist zu siegeln.
Zahlung je geprüftem Abschluss in Raten (siehe Vertragsentwurf).
Prüfung der Teilkonzern- bzw. Jahresabschlüsse oberster Landesbehörden
Prüfung der Teilkonzernabschlüsse des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, des Hessischen Kultusministeriums, des Hessischen Ministeriums der Justiz und des Jahresabschlusses des Hessischen Staatsgerichtshofs jeweils zum 31.12.2018, zum 31.12.2019, zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021
Der Auftrag wird für 4 Jahre zu einem Festpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf das Los 2 entfallen 466 000 EUR jährlich (Brutto).
Prüfung der Teilkonzernabschlüsse oberster Landesbehörden
Prüfung der Teilkonzernabschlüsse des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung jeweils zum 31.12.2018, zum 31.12.2019, zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021.
Der Auftrag wird für 4 Jahre zu einem Festpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf das Los entfallen 316 000 EUR jährlich (Brutto).
Prüfung der Gesamtabschlüsse und Gesamtlageberichte des Landes Hessen sowie weiterer Teilkonzern- bzw.Jahresabschlüsse
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.