Security, fire-fighting, police and defence equipment (№9573096)


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Publication date


18-08-2018

Description


  1. Section I
    1. Name and addresses
      Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
      Nauheimer Straße 99-100
      Stuttgart
      70372
      Germany
      E-mail: [email protected]
      Fax: +49 7112302-1099
    2. Type of the contracting authority:
      Ministry or any other national or federal authority, including their regional or local subdivisions
    3. Main activity:
      Public order and safety
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Interaktive Schießtrainingssysteme

        Reference number: 2016-11V-27-4
      2. Main CPV code:
        35000000, 35000000
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt seine im Land vorhandenen interaktiven Trainingssysteme (ITS) zu erneuern bzw. zu modernisieren. Desweiteren wurden zwei Editiersystemen beschafft.

        Es wurde ein Rahmenvertrag geschlossen, der mindestens 27 vollständig zu erneuernde und 8 voraussichtlich lediglich zu modernisierende Raumschießanlagen umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Rahmenvertrages, bei Bedarf des Auftraggebers neben kompletten Anlagen auch einzelne Zubehörteile zu gleichen Stückpreisen und Bedingungen zu liefern.

      5. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
      6. Total value of the procurement:
        Value excluding VAT: 0.01 EUR
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        35000000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Baden-Württemberg

      4. Description of the procurement:

        Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt seine im Land vorhandenen interaktiven Trainingssysteme (ITS) zu erneuern bzw. zu modernisieren. Desweiteren wurden zwei Editiersystemen beschafft.

        Es wurde ein Rahmenvertrag geschlossen, der mindestens 27 vollständig zu erneuernde und 8 voraussichtlich lediglich zu modernisierende Raumschießanlagen umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Rahmenvertrages, bei Bedarf des Auftraggebers neben kompletten Anlagen auch einzelne Zubehörteile zu gleichen Stückpreisen und Bedingungen zu liefern.

      5. Award criteria:
        Quality criterion - Name: B-Kriterien des LV / Weighting: 60 %
        Cost criterion - Weighting: 40 %
      6. Information about options:
        Options: yesDescription of options:

        Je nach Alter und Zustand der weiteren acht Anlage kommt eine Modernisierung oder komplette Neuausstattung in Betracht. Auftraggeber und Auftragnehmer treffen hierüber gemäß Ziffer 4 der ergänzenden Vertgragsbedingungen (Anlage 2) eine entsprechende Vereinbarung.

        Sofern der Rückbau bestehender Bildwandanlagen inklusive Beschusssicherung vor dem Einbau erforderlich sein sollte, erfolgt eine separate Vereinbarung und Preisfestlegung im Einvernehmen, siehe Ziffer Ziffer 4 der ergänzenden Vertgragsbedingungen (Anlage 2).

        Der Auftragnehmer wird zudem verpflichtet, mit dem Auftraggeber oder den einzelnen Polizeidienststellen bei Bedarf einen Wartungsvertrag abzuschließen. Die Konditionen werden bei Bedarf separat ausgehandelt. Die weiteren Details sind Ziffer 4 der ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage 2) zu entnehmen.

        Bedarfsposition:

        Bei der Schulung (Editiersystem; Interaktives Trainingssystem) handelt es sich um eine Bedarfsposition. Die erste Schulung ist ohne separate Vergütung im Anschluss an die Fertigstellung der ersten Anlage durchzuführen. Weitere Schulungen können bei Bedarf durch den Auftraggeber kostenpflichtig abgerufen werden.

      7. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      8. Additional information:
  3. Section IV
    1. Description:
      1. Type of procedure:
        Competitive procedure with negotiation
      2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
        The procurement involves the establishment of a framework agreement
      3. Information about electronic auction:
      4. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
        The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
    2. Administrative information:
      1. Previous publication concerning this procedure:
        Notice number in the OJ S: 2016/S 160-289189
      2. Information about termination of dynamic purchasing system:
      3. Information about termination of call for competition in the form of a prior information notice:
  4. Section V
    1. Contract No: 2016-11V-27-4
      Title:

      Interaktive Schießtrainingssysteme

    2. Award of contract
      1. Date of conclusion of the contract: 2018-07-23
      2. Information about tenders:
        Number of tenders received: 2
        Number of tenders received from SMEs: 2
        Number of tenders received from tenderers from other EU Member States: 0
        Number of tenders received from tenderers from non-EU Member States: 0
        Number of tenders received by electronic means: 1
        The contract has been awarded to a group of economic operators: no
      3. Name and address of the contractor:
        SST Scheubeck GmbH
        Albrecht-Dürer-Straße 36
        Merseburg
        06217
        Germany
        The contractor is an SME: yes
      4. Information on value of the contract/lot (excluding VAT):
        Initial estimated total value of the contract/lot: 0.01 EUR
        Total value of the contract/lot: 0.01 EUR
      5. Information about subcontracting:

  5. Section VI
    1. Additional information

      Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYJH9

    2. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Telephone: +49 721926-0
        E-mail: [email protected]
        Fax: +49 721926-3985
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Sofern ein Bieter sich durch Form und / oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens in seinen eigenen Rechten verletzt fühlt, hat er Einwände zunächst als Rüge an die Vergabestelle zu richten. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Tagen nach Eingang der Nachricht, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der zuständige Vergabekammer einzureichen.

        Für die Rüge gelten folgende Fristen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nicht in den o. g. Fällen bereits erkennbar waren, jedoch vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages erkannt wurden, sind binnen zehn Kalendertagen ab Kenntnis zu rügen.

        Im Übrigen wird insbesondere auch auf § 160 GWB verwiesen.

        Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        Die Frist für einen Nachprüfungsantrag beträgt 15 Tage ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird. Es wird auf § 160 GWB verwiesen.

        Auszug aus dem GWB

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Fußnote

        § 161 Form, Inhalt

        (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

        (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.


    3. Date of dispatch of this notice
      2018-08-17