Number: 9573259
Country: Germany
Source: TED
Objektplanung für die Regio Kliniken GmbH
Für das Bauvorhaben der Regio Kliniken GmbH (Umbau Zentrale Notaufnahme der Klinik Elmshorn) soll ein Dienstleistungsauftrag über Planungsleistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenraum) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 4-8 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 zur HOAI mit den Leistungsphasen 3-8 (stufenweise) vergeben werden.
Regio Klinikum Elmshorn
Agnes-Karll-Allee 17, 25337 Elmshorn
Am Klinikum in Elmshorn soll die Zentrale Notaufnahme (ZNA) zum Zwecke der Prozessoptimierung räumlich neustrukturiert werden. Hintergrund dieser Maßnahmen sind sich ändernde Anforderungen an die ZNA, insbesondere eine deutliche Zunahme von Patientenkontakten in der ZNA gegenüber der Situation in früheren Jahren.
Für dieses Vorhaben (Umbau ZNA) sollen Architekturleistungen in Form von Planungsleistungen der Objektplanung (Planung Gebäude und Innenräume) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 4-8 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 zur HOAI vergeben werden. Das Leistungsbild Gebäude und Innenräume umfasst gemäß § 34 Abs. 1 HOAI Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Die für das Vorhaben ebenfalls benötigte Planung zur Technischen Gebäudeausstattung (TGA) und die Tragwerksplanung werden gesondert vergeben.
Der Auftragsumfang des abzuschließenden Vertrags besteht aus den Leistungsphasen 4-8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI. Die Leistungsphasen 1-3 und 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI sind nicht Teil des Auftragsumfangs. Die Leistungsphasen 1 und 3 liegen bereits vor, sind dokumentiert und bilden die Grundlage für die weiteren Arbeiten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß den Regelungen dieses Vertrages. Auch steht es dem Auftraggeber frei, die Leistungen nur für einzelne Maßnahmen abzurufen.
Im Zuge des Vorhabens sind im Bereich Gebäuden und Innenräumen insbesondere folgende Anforderungen umzusetzen:
– Erweiterung der bestehenden Behandlungskapazitäten,
– Reaktion auf Zunahme von Keimen und Möglichkeit zur vorsorglichen Isolation von Patienten,
– Einrichtung eines separaten monitorüberwachten Mehrbettbereiches, eines administrativen Aufnahmetresens und zweier Triageräume,
– Einrichtung eines unreinen Pflegearbeitsbereich im vorderen und hinteren Bereich der Notaufnahme, eines zentralen Lagerortes für Arbeitsmaterial und eines separaten Lagers für Medikamente.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen
A) zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen;
B) die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabeportal (http://www.zl-legal.de/Vergabeportal.php) zum Herunterladen zur Verfügung (vgl. bereits Ziff. I.3). Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitstellt werden, werden diese auf dem Vergabeportal hochgeladen. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sie sich unter Angabe einer E-Mail Adresse bei der Kontaktstelle ([email protected]) freiwillig registrieren. Anderenfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf dem Vergabeportal neue Informationen zum Verfahren bereitstehen;
C) für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter zur Eignung und zu den Referenzangaben gem. Ziff. III.1.3) 3. zu verwenden. Neben dem Formblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen gem. Ziff. III.1.3) 3. haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seiten pro Referenz) einzureichen;
D) Anfragen sind frühzeitig per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 23.04.2018 gestellt wurden;
E) die Teilnahmeanträge sind spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Teilnahmeantrag in diesem Verfahren bei der Auftraggeberin (s. Ziff. I.1)) einzureichen (nicht per Fax oder E-Mail). Der Teilnahmeantrag sollte in Anlehnung an die Bekanntmachung chronologisch strukturiert werden;
F) sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.2) 2. und Ziff. VI.3) A. genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
G) wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.