Number: 9573933
Country: Germany
Source: TED
Gebäudereinigung Grund- und Mittelschule Westerndorf St. Peter
Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung) des Schulgebäudes sowie des Sportbereichs (Turnhalle und Lehrschwimmbecken)
Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung) des Schulgebäudes Grund- und Mittelschule Westerndorf St Peter
Grund- und Mittelschule Westerndorf St. Peter, Römerstr. 2 und 3, 83024 Rosenheim
Unterhalts- und Grundreinigung der Grund- und Mittelschule Westerndorf St. Peter (Unterhaltsreinigung von 5 102 qm einfach, jährlich 700 203 qm)
Gebäudereinigung der Turnhalle und des Lehrschwimmbeckens der Grund- und Mittelschule Westerndorf St. Peter
Grund- und Mittelschule Westerndorf St. Peter, Römerstr. 3, 83024 Rosenheim
Unterhalts- und Grundreinigung der Turnhalle und des Lehrschwimmbeckens der Grund- und Mittelschule Westerndorf St. Peter (Unterhaltsreinigung einfach 2 187 qm, jährlich 211 273 qm)
Unterhalts- und Grundreiigung Lehrschwimmbecken und Turnhalle Grund – und Mittelschule Westerndorf St. Peter
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.