Database software development services (№9573936)

18 aug

Number: 9573936

Country: Germany

Source: TED


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Publication date


18-08-2018

Description


  1. Section I
    1. Name and addresses
      GKV-Spitzenverband
      Reinhardtstr. 28
      Berlin
      10117
      Germany
      E-mail: [email protected]
    2. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    3. Main activity:
      Health
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        ETL-Entwicklungsarbeiten Teradata Warehouse (Teradata)

      2. Main CPV code:
        72212610, 72212482, 72230000, 72212517, 72312100, 72319000, 72317000, 72500000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        ETL-Entwicklungsarbeiten Teradata Warehouse (Teradata)

      5. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
      6. Total value of the procurement:
        Value excluding VAT: 0.01 EUR
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        72212482, 72230000, 72212517, 72312100, 72319000, 72317000, 72500000
      3. Place of performance:
      4. Description of the procurement:

        Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich Data-Warehousing in einer Teradatabasierten Umgebung (Release 15.10 unter SuSe-LINUX 11) abzuschließen. Für die derzeit 122 zu bewirtschaftenden ETL-Prozesse existiert ein eigenes Entwicklungsframework („DWH-Load“). Ziel ist es, eine standardisierte, schlanke, performante, transparente und revisionssichere Verarbeitung der Daten (Importe wie Exporte) zu gewährleisten.

      5. Award criteria:
      6. Information about options:
        Options: no
      7. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      8. Additional information:
  3. Section IV
    1. Description:
      1. Type of procedure:
        Restricted procedure
      2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      3. Information about electronic auction:
      4. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
        The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
    2. Administrative information:
      1. Previous publication concerning this procedure:
        Notice number in the OJ S: 2018/S 075-167344
      2. Information about termination of dynamic purchasing system:
      3. Information about termination of call for competition in the form of a prior information notice:
  4. Section V
    1. Title:

      ETL-Entwicklungsarbeiten Teradata Warehouse (Teradata)

    2. Award of contract
      1. Date of conclusion of the contract: 2018-08-15
      2. Information about tenders:
        Number of tenders received: 1
        The contract has been awarded to a group of economic operators: no
      3. Name and address of the contractor:
        Teradata GmbH
        München
        Germany
        The contractor is an SME: no
      4. Information on value of the contract/lot (excluding VAT):
        Initial estimated total value of the contract/lot: 0.01 EUR
        Total value of the contract/lot: 0.01 EUR
      5. Information about subcontracting:

  5. Section VI
    1. Additional information

      Der Aufraggeber bewertet die Angaben der Bewerber zu Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung. Insbesondere zur Beschreibung der Referenzen haben die Bewerber einen Fragenkatalog des Auftraggebers zu beachten, siehe Bewerbungsbedingungen. Die Antworten/Ausführungen der Bewerber werden ebenfalls bewertet. Das Bewertungsvorgehen ist in den Bewerbungsbedingungen sowie der Anlage „Bewertung der Teilnahmeanträge“ abgebildet.

    2. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Fax: +49 2289499163
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Service from which information about the review procedure may be obtained

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

        (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        § 135 Unwirksamkeit:

        Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1) gegen § 134 verstoßen hat § 160 GWB Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    3. Date of dispatch of this notice
      2018-08-16