Number: 9843167
Country: Germany
Source: TED
Lieferung von 2 Hecklader – Pressmüllsammelfahrzeuge als Niederflurfahrzeuge
Niederflur-Dreiachsfahrgestelle mit NLA
Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen
Beckbruchweg 33
45659 Recklinghausen
Lieferung von Fahrgestellen
Bei Angebotsabgabe mit einzureichen:
1) Allgemeine Fahrzeugbeschreibung (deutsch);
2) Technische Fahrgestell-Maßzeichnung;
3) Technische Beschreibung von evtl. Lärmminderungsmaßnahmen;
4) Motorkennliniendiagramm;
5) Kraftstoffverbrauchsdiagramm (Muscheldiagramm);
6) Garantiebedingungen und -umfang (deutsch);
7) mind. 5 Referenzen.
Pressmüllsammelfahrzeugaufbauten
Lieferung von Aufbau
1) Gem. Pkt. 7.17 der LB: Berechnungen über die Achslasten und Schwerpunkte des leeren sowie des beladenen Fahrzeuges, sowie die Standsicherheit gemäß DIN EN 1501-1 Diagramm über die Vorderachslasten in Abhängigkeit von der jeweiligen Zuladung.
Die weiteren Datenblätter die bei Angebotsabgabe mit einzureichen sind entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Hubkippvorrichtungen
Lieferung von Schüttung
1) Allgemeine Lifterbeschreibung;
2) Technische Lifterbeschreibung;
3) Liftermaßzeichnung;
4) Technische Beschreibung von evtl. Lärmminderungsmaßnahmen;
5) Garantiebedingungen und -umfang (deutsch);
6) mind. 5 Referenzen.
Niederflur-Dreiachsfahrgestell mit NLA
Hubkippvorrichtung
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4 genannten Frist gerügt werden, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4 genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.