Number: 9941388
Country: Germany
Source: TED
Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Waldkirchen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach § 22 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2 HOAI) Leistungsbild Landschaftsplan Leistungsphasen 1-4 für die Neuaufstellung des gesamten Landschaftsplans der Stadt Waldkirchen.
94065 Waldkirchen
Die Stadt Waldkirchen plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (Basis bildet der bestehende Flächennutzungsplan) für das gesamte Stadtgebiet Waldkirchen mit einer Gesamtfläche von ca. 8 004,5 ha und ca. 10 400 Einwohnern.
Parallel zum Flächennutzungsplan ist auch der Landschaftsplan der Stadt Waldkirchen neu aufzustellen. Die Leistungen des Flächennutzungsplans sind nicht Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens, sondern werden parallel in einem eigenen Verfahren vergeben.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 – LPH 1-2
Stufe 2 – LPH 3-4
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufe 2 besteht jedoch nicht.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.