Number: 9966716
Country: Germany
Source: TED
Fraunhofer-ISE Freiburg – Neubau G Forschungsgebäude ZhS – V_035_755907_34_Wärme – Kälte
Neubau eines Institutsgebäudes für das Fraunhofer ISE Freiburg
Lieferung und Installation einer wassergekühlten Kältemaschine 1 400 kW mit zugehörigen Rückkühler. Standort Kältemaschine im UG Standort Rückkühler DG. Kühlwasser und Rückkühlwasser-Rohrleitungsinstallation bis zu Nennweite DN300. Rohrleitung bis DN50 in Edelstahlpressfitting-System. Darüber in Schwarzstahl. Anlageninhalt teilweise Wasser-Glycol-Gemisch. Kälteverteilung mit vier Kältehauptverteilern, 18 Mischkreise mit Pumpen und Ventilen. Stahlkonstruktion innerhalb Installationsschächten in Abstimmung mit Fremdgewerken. Lieferung und Installation von zwei Stück Dampfkesseln mit einer Dampfleistung von jeweils 380kg/h. Fernwärmeübergabestation mit einer Leistung von 1179kW. Dampf- und Heizungsverteilung bis DN150, bis DN50 als Pressfittingsystem (Heizung). Heizkörper und Fußbodenflächenheizungen. Anschluß von Wärmeverbrauchern. Die Arbeiten sind teilweise unter Einhaltung eines Clean-Concepts innerhalb des Reinraums durch
Georges-Köhler-Allee, 79110Freiburg
Lieferung und Installation einer wassergekühlten Kältemaschine 1.400kW mit zugehörigen Rückkühler. Standort Kältemaschine im UG Standort Rückkühler DG. Kühlwasser und Rückkühlwasser-Rohrleitungsinstallation bis zu Nennweite DN300. Rohrleitung bis DN50 in Edelstahlpressfitting-System. Darüber in Schwarzstahl. Anlageninhalt teilweise Wasser-Glycol-Gemisch. Kälteverteilung mit vier Kältehauptverteilern, 18 Mischkreise mit Pumpen und Ventilen. Stahlkonstruktion innerhalb Installationsschächten in Abstimmung mit Fremdgewerken. Lieferung und Installation von zwei Stück Dampfkesseln mit einer Dampfleistung von jeweils 380kg/h. Fernwärmeübergabestation mit einer Leistung von 1179kW. Dampf- und Heizungsverteilung bis DN150, bis DN50 als Pressfittingsystem (Heizung). Heizkörper und Fußbodenflächenheizungen. Anschluß von Wärmeverbrauchern. Die Arbeiten sind teilweise unter Einhaltung eines Clean-Concepts innerhalb des Reinraums durchzuführen.
Fraunhofer-ISE Freiburg - Neubau G Forschungsgebäude ZhS - V_035_755907_34_Wärme – Kälte
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).